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   BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95   

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https://dejure.org/1995,6614
BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95 (https://dejure.org/1995,6614)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1995 - 5 StR 177/95 (https://dejure.org/1995,6614)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1995 - 5 StR 177/95 (https://dejure.org/1995,6614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Revisionsinstanz - Urteil - Urteilsaufhebung - Unterbringung - Rausch - Rauschzustand - Entzug - Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 358

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
    Daß 'eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs nicht besteht' (BVerfG NStZ 1994, 578), läßt sich dem Urteil jedenfalls nicht entnehmen; immerhin hat der Angeklagte seine dritte stationäre Drogentherapie im Jahre 1989 erfolgreich beendet (UA S. 4).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
    Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
    Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -).
  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 141/94

    Anordnung der Unterbringung - Entziehungsanstalt - Revision - Angeklagter -

    Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
    Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -).
  • BGH, 31.10.1994 - 5 StR 602/94

    Revision - Unterbringung in der Entziehungsanstalt - Rechtsmittel des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
    Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -).
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