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BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision - Revisionsinstanz - Urteil - Urteilsaufhebung - Unterbringung - Rausch - Rauschzustand - Entzug - Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
Daß 'eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs nicht besteht' (BVerfG NStZ 1994, 578), läßt sich dem Urteil jedenfalls nicht entnehmen; immerhin hat der Angeklagte seine dritte stationäre Drogentherapie im Jahre 1989 erfolgreich beendet (UA S. 4). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (…vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -). - BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90
Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer …
Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -). - BGH, 18.04.1994 - 5 StR 141/94
Anordnung der Unterbringung - Entziehungsanstalt - Revision - Angeklagter - …
Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -). - BGH, 31.10.1994 - 5 StR 602/94
Revision - Unterbringung in der Entziehungsanstalt - Rechtsmittel des Angeklagten
Auszug aus BGH, 25.04.1995 - 5 StR 177/95
Dies stellt hier einen - aufgrund des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels (vgl. BGHSt 38, 362) zu berücksichtigenden - sachlichrechtlichen Mangel dar, weil die Umstände des Falles dazu drängen (vgl. BGHR StGB § 64 Anordnung 1, Senat, Beschlüssevom 18. April 1994 - 5 StR 141/94 - undvom 31. Oktober 1994 - 5 StR 602/94 -).